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Die Decktacke
Für jeden Decksprung fällt eine Decktacke in Höhe von an. Diese ist direkt bei Vertragsschluss fällig und ist nicht rückerstattbar und wird vor dem ersten Samenversand /Decksprung fällig.
Die Lebendfohlengarantie
Sofern eine Stute tragend wird, jedoch kein lebensfähiges Fohlen auf die Welt bringt, müssen Sie im Folgejahr keine erneute Decktaxe bezahlen, sondern nur die „ReBreeding-Fee“ sowie die Nebenkosten (Samen, Handling, Versand, etc).
Sollte die Stute in der aktuellen Decksaison nicht tragend werden, verschiebt sich der Decksprung automatisch in die darauf folgende Decksaison, es entstehen dann keine erneuten Kosten außer die „ReBreeding-Fee“ sowie die Nebenkosten (Samen, Handling, Versand, etc) im nächsten Jahr.
Allgemeine Hinweise
Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte unserem Deckvertrag, den Sie auf dieser Seite herunterladen können.
Mehrwertsteuer
Alle Preise sind inklusive der gesetzlichen MwSt.
Code of Conduct
Verhaltensregeln für die Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien vom 25.05.2024. Der neue Code of Conduct vom 25.05.2024 sieht für Informationen über ausgeglichene Forderungen bis einschließlich 31. Dezember 2024 die Fortgeltung der Regelungen aus dem (bisherigen) Code of Conduct vor.
Der Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ (nachfolgend „DW“) vertritt die Interessen der großen Wirtschaftsauskunfteien.
Die Unternehmen, die diesen Verhaltensregeln beigetreten sind, verpflichten sich zu deren Einhaltung. Der Beitritt der Unternehmen wird vom Verband dokumentiert und in geeigneter Form bekannt gegeben.
Das vollständigen Dokumente finden Sie nachstehend zum Download.
Bitte beachten: Für die Anpassung der Speicherfristen gelten die in der Genehmigung genannten Übergangsfristen.